Sabbatical Handbuch

Krankenversicherung während Sabbatical, Auszeit oder Weltreise

Eines der kompliziertesten Themen, mit dem man sich im Vorfeld der Auszeit beschäftigen muss, ist die Krankenversicherung.  Entscheidend für das Thema Sabbatical und Krankenversicherung ist zum einen das Beschäftigungsverhältnis: Ist man während der beruflichen Auszeit weiterhin fest angestellt, nimmt man unbezahlten Urlaub oder kündigt sogar. Zum anderen spielt der Aufenthaltsort während des Sabbaticals eine wichtige Rolle: Hält man sich während der Auszeit in Deutschland oder einem anderen EU-Land (mit Sozialversicherungsabkommen) auf, oder befindet man sich auf Weltreise (im vertragslosen Ausland). Im Folgenden die Möglichkeiten im Detail:

1. Angestellter mit Arbeitszeitmodell

Wer mit dem Arbeitgeber ein Arbeitszeitmodell ausgehandelt hat, bei dem vorab Geld angespart wird, hat es am einfachsten.  Dann fließen die Gehaltszahlungen auch während des Sabbaticals weiter und entsprechend auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Beispiel: Bei einem Lohnverzicht wird das Gehalt vor dem Sabbatical für einen festgelegten Zeitraum teilweise vom Arbeitgeber einbehalten (z.B. 1/3 monatlich, ein Jahr lang). Während des Sabbaticals zahlt der Arbeitgeber dann den einbehaltenen Betrag inkl. der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge in Form monatlicher Lohnzahlungen weiter aus.

2. Unbezahlter Urlaub oder Kündigung (bei der GKV)

Falls der Arbeitgeber kein Arbeitszeitmodell anbieten kann, besteht die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen oder zu kündigen. Wer länger als einen Monat unbezahlten Urlaub nimmt oder kündigt, muss sich allerdings freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die über kein oder nur geringes eigenes Einkommen verfügen (Beitragsbemessungsgrundlage 2012: weniger als 875 EUR monatlich), zahlen in diesem Fall einen Mindestbeitrag von monatlich ca. 130 EUR (+16 EUR für die Pflegeversicherung).

Als Selbständiger ins Sabbatical (bei der GKV)

Für Selbständige die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, hat der Gesetzgeber eine deutlich höhere Beitragsbemessungsgrundlage festgelegt. Die Beiträge sind aus mindestens 1968,75 EUR zu berechnen, was beim aktuellen Beitragssatz von 14,9% zu einem Mindestbeitrag von ca. 294 EUR pro Monat führt (+43 EUR für die Pflegeversicherung).

Auslandskrankenversicherung beim Sabbatical

Wer sich während des Sabbaticals im Ausland aufhält (z.B. auf Weltreise), muss bedenken, dass man ggf. keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hat. Ausnahmen sind die Länder der EU und Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat.

Da der Krankenrücktransport aus dem Ausland bei den gesetzlichen Krankenversicherungen allerdings nicht abgedeckt ist, sollte man auch beim Aufenthalt in einem anderen EU-Land eine private Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport abschließen. Diese ist aber in der Regel sehr preisgünstig und ab ca. 1 Euro täglich erhältlich.

In allen übrigen Ländern (ohne Sozialversicherungsabkommen) ist es empfehlenswert, eine private Reisekrankenversicherung mit Rücktransport nach Deutschland, abzuschließen. Im Folgenden die Übersicht einiger empfehlenswerter Versicherungen:

In der folgenden Übersicht werden einige Anbieter für Langzeit-Auslandskrankenversicherungen inklusive den dazugehören Tarifen näher vorgestellt.

TravelSecure Hanse Merkur ADAC STA Travel Hanse Merkur
Tarifname AR-365 RK 365 Auslands-Krankenschutz LANGZEIT Reise-Krankenschutz RKL
Preis pro Monat
Alter des Reisenden: 20 Jahre
ab 34 Euro ab 34 Euro ab 40 Euro ab 34 Euro ab 60 Euro
Preis pro Monat
Alter des Reisenden: 35 Jahre
ab 34 Euro ab 34 Euro ab 46 Euro ab 34 Euro ab 60 Euro
Preis pro Monat
Alter des Reisenden: 67 Jahre
ab 100 Euro ab 106 Euro ab 119,50 Euro ab 46 Euro ab 236 Euro
Maximale Reisedauer 1 Jahr

1 Jahr

2 Jahre

5 Jahre 5 Jahre
Altersgrenze Keine Altersbegrenzung Keine Altersbegrenzung 65 Jahre, darüber maximal 1 Jahr Reisedauer 69 Jahre, darüber maximal 1 Jahr Reisedauer 75 Jahre, darüber maximal 1 Jahr Reisedauer
Notfall-Service: 24-Stunden-Hotline
Medizinisch sinnvoller Rücktransport im Krankheitsfall
Selbstbehalt kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt maximal 50 Euro kein Selbstbehalt maximal 25 Euro
Erstattung bei vorzeitiger Rückreise mit Gebühren verbunden (10% des Versicherungsbeitrags)
Stiftung Warentest Testsieger bei Stiftung Warentest
(Note 1,1 – 09/13)
Sehr gut bei Stiftung Warentest
(Note 1,2 – 09/13)
nicht getestet – neuer Tarif nicht getestet – neuer Tarif
Urlaubsreisen sind versichert
Berufliche Reisen & Auslandsaufenthalte sind versichert Einschränkung: Nur Work & Travel Einschränkungen für Berufssportler
Produktinfos herunterladen Produktinfo AR-365 Produktinfo RK365 Produktinfo ADAC Langzeit Produktinfo STA Travel Produktinfo RKL
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Anwartschaft (bei der GKV)

Wer sich außerhalb der EU bzw. einem Land mit Sozialversicherungsabkommen aufhält, möchte natürlich nicht die Beiträge für die GKV zahlen, da diese im Krankheitsfall gar nicht für die Behandlung aufkommt. Folgende Möglichkeiten sind denkbar:

1) Die gesetzliche Krankenversicherung vor dem Auslandsaufenthalt abmelden. Durch die Versicherungspflicht in Deutschland sind Krankenkassen gezwungen, Rückkehrer wieder aufzunehmen. Vor der Reise sollte man eine Vollmacht für die Wiederanmeldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung ausstellen, so dass man auch stellvertretend wieder angemeldet werden kann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage ist.

2) Als Alternative ist auch eine Anwartschaftsversicherung für derzeit knapp 45 Euro monatlich möglich. Dann wird man automatisch wieder versichert, sobald man nach Deutschland zurückkehrt (E-Mail an Sachbearbeiter und Kopie des entsprechenden Flugtickets reicht in der Regel aus).

Hinweis: Bitte besprechen Sie die Optionen 1+2 frühzeitig mit dem Sachbearbeiter bei Ihrer Krankenversicherung. Trotz Versicherungspflicht gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, bei den Krankenversicherungen die Aufnahme verweigert haben. (z.B. Gesundheitsminister rügt Krankenkassen).

Privatversicherte im Ausland (PKV)

Für die Absicherung im Ausland sollten Mitglieder der PKV genau wie Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Langzeit-Reisekrankenversicherung abschließen.

Kunden der privaten Krankenkassen sollten während des Auslandsaufenthalts den Versicherungsvertrag bei der PKV leistungsfrei stellen und eine Anwartschaftsversicherung (Rückkehrrecht) abschließen. (Kosten variieren – besprechen Sie dies mit Ihrer Versicherung). Bei der privaten Krankenversicherung empfiehlt sich immer eine Anwartschaftsversicherung, da die Beiträge vom Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Versicherungseintritts abhängen. Durch die Anwartschaft erhält man das Recht zum späteren Zeitpunkt zu denselben Konditionen wieder einzusteigen.

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