In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen (einklagbaren) Anspruch auf ein Sabbatical. Für Beamte und auch bei vielen größeren Unternehmen existieren aber interne Regelungen/ Arbeitzeitmodelle die ein Sabbatical ermöglichen. Alle anderen müssen Ihren Arbeitgeber vom Sinn und Zweck dieser Auszeit überzeugen. Im folgenden eine Übersicht der möglichen Arbeitszeitmodelle:
Das Arbeitszeitkonto
Eine Möglichkeit ist über einen bestimmten Zeitraum Arbeitsstunden anzusparen. Dies geht beispielsweise über Überstunden oder den Verzicht auf Urlaub. Sobald ausreichend Zeit fürs Sabbatical angespart wurde, können Sie die berufliche Auszeit nehmen. Nachteil des Modells ist, dass Sie voraussichtlich für einen längeren Zeitraum (ggf. über mehrere Jahre) Zeit ansparen müssen. Entsprechend sollten Sie Ihren Arbeitgeber schon frühzeitig in Ihr Vorhaben einweihen.
Freiwilliger Lohnverzicht
Wenn Sie beabsichtigen innerhalb eines Jahres 3-Monate auszusetzen, dann wird Ihr Gehalt um 25% gekürzt. Die restlichen 75% werden über das gesamte Jahr verteilt an Sie ausgezahlt, d.h. Sie erhalten monatlich 75% ihres ursprünglichen Gehalt.
Ungezahlter Urlaub
Falls weder Lohnverzicht noch Arbeitszeitkonto möglich ist, besteht die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen. Es gilt aber auch hier zu beachten, dass es keinen gestzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt. Es hängt hier erneut vom persönlichen Verhandlungsgeschick mit Ihrem Arbeitgeber ab. Sobald der unbezahlte Urlaub länger als 1 Monat dauert, entfällt der Sozialversicherungsschutz und Sie müssen sich außerdem selbst versichern.
Kündigung
Option 4 ist die Kündigung um den Traum vom Sabbatical umzusetzen. Kritik dass dadurch Lücken im Lebenslauf entstehen, ist aber nur zum Teil berechtigt. Es hängt davon ab, wie sinnvoll das Sabbatical genutzt wird (z.B. Weiterbildung oder lernen einer Fremdsprache). Unter Umständen machen Sie Ihren Lebenslauf dadurch richtig interessant und heben sich von der Maße der 0815 Lebensläufe ab!
Geplanter Jobwechsel
Ein günstiger Zeitpunkt für ein Sabbatical kann auch ein geplanter Jobwechsel sein. Wer plant zu wechseln kann auch die Zeit zwischen dem Arbeitgeberwechsel ausdehnen und so zu einer mehrmonatigen Auszeit kommen. Hierzu muss aber bereits im Vorstellungsgespräch das „mögliche Einstiegsdatum“ nach hinten verschoben werden. Vorteile haben hier ganz klar Arbeitnehmer mit einer kurzen Kündigungsfrist (1 Monat) da Arbeitgeber in der Regel auf einen schnellstmöglichen Arbeitsbeginn drängen und nur ungern 6 Monate auf den neuen Mitarbeiter warten.
Hallo, ich bin Rainer. In meinem Blog dreht sich alles um berufliche Auszeiten, wie Sabbaticals und Fernwanderungen. Als leidenschaftlicher Wanderer und mehrfacher Pilger auf dem Jakobsweg sowie anderen Weitwanderwegen teile ich meine Erfahrungen und gebe praktische Tipps für alle, die sich nach einer Auszeit sehnen.