Auszeit im Kloster

Wer sich in unserer heutigen Arbeitswelt nach einer Auszeit, Ruhe und Abstand vom hektischen Alltag sehnt, für den ist ein Aufenthalt in einem Kloster eine interessante Möglichkeit. Eine solche Auszeit schafft Abwechslung und Entspannung, kann neue Erfahrungen bringen und erhält die Motivation im beruflichen Alltag.

Klöster nehmen sowohl Männer als auch Frauen der verschiedensten christlichen Konfessionen auf – einen zum eigenen Glauben passenden Orden muss man sich nicht aussuchen. Stattdessen hat man die freie Wahl und kann sich für die Einrichtung entscheiden, die den eigenen Bedürfnissen am ehesten zusagt.

Meist ist nur eine kurze Auszeit im Kloster vorgesehen. Die meisten Gäste bleiben für verlängertes Wochenende oder eine Woche. Den Erfahrungen der Ordensbrüder und -schwestern nach tut eine kurze Auszeit vom beruflichen Alltag oft besser als eine besonders lange Pause, da man dadurch leicht den Anschluss verlieren kann. Es sind dennoch auch individuelle Vereinbarungen möglich, sodass man in manchen Klöstern ein ganzes Jahr verbringen kann. Nach einem solchen Angebot muss man womöglich jedoch länger suchen.

Bei der Auszeit im Kloster steht der christliche Glaube im Vordergrund. Um die Pause vom Beruf sinnvoll verbringen zu können, sollte man dem Glauben zumindest nicht gänzlich ablehnend gegenüberstehen können. Von den Gästen des Klosters wird zwar nicht erwartet, an allen Gottesdiensten teilzunehmen – diese stellen jedoch eine Möglichkeit dar, aus der Bibel und der christlichen Weisheit zu lernen und zu sich selbst zu finden. Wenn der Gast möchte, kann er im Kloster mithelfen, bei der Arbeit mit der Glaubensgemeinschaft zusammentreffen und sinnvolle Aufgaben ausführen, die Spaß machen.

Sowohl für angestellte Mitarbeiter als auch Beamte bedeutet eine Auszeit im Kloster Planung. Verlängerte Wochenenden, einzelne Tage oder eine Woche im Kloster müssen mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Meist lassen sie sich im Rahmen von Urlaubstagen realisieren. Längere Auszeiten müssen hingegen über einen längeren Zeitraum geplant werden. Für Beamte gibt es ein festes Modell, das zwei bis sechs Jahre in Anspruch nimmt und die Bezahlung auch während der Auszeit sicherstellt. Angestellte müssen sich hingegen mit der Personalabteilung besprechen.

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