Rentenversicherung

Genau wie die bei der Krankenversicherung hängt es bei der Rentenversicherung davon ab, ob mit dem Arbeitgeber vorab ein Arbeitszeitmodell vereinbart werden kann. Wird beispielsweise durch einen vereinbarten Lohnverzicht vorab Geld angespart, welches während des Sabbaticals ausbezahlt wird, dann fließen natürlich auch die Sozialbeiträge wie Renten- und Krankenversicherung weiter. Anders sieht es allerdings aus wenn man in unbezahlten Urlaub geht …