Rentenversicherung

Genau wie die bei der Krankenversicherung hängt es bei der Rentenversicherung davon ab, ob mit dem Arbeitgeber vorab ein Arbeitszeitmodell vereinbart werden kann. Wird beispielsweise durch einen vereinbarten Lohnverzicht vorab Geld angespart, welches während des Sabbaticals ausbezahlt wird, dann fließen natürlich auch die Sozialbeiträge wie Renten- und Krankenversicherung weiter.

Anders sieht es allerdings aus wenn man in unbezahlten Urlaub geht oder für das Sabbatical kündigt. Man kann für diesen Zeitraum die Rentenversicherung ruhen lassen, was sich allerdings negativ auf die Beitragszeiten für den Rentenanspruch auswirkt. Möglich ist auch die freiwillige Rentenversicherung. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 79,60 Euro monatlich. Wer vermeiden möchte das die Rentenansprüche durch das Sabbatical geschmälert werden kann auch den gesamten Arbeitnehmer/ Arbeitgeberanteil selbst zahlen. Dies kann aber deutlich teurer werden da sich die Beiträge am Einkommen orientieren.

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