Sabbatical für Arbeitnehmer

In Deutschland gibt es für Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Glück haben Arbeitnehmer bei denen es entsprechende innerbetriebliche Vereinbarungen gibt. Da das Sabbatical ursprünglich aus dem Amerikanischen kommt, finden sich diese Regelungen vor allem bei international tätigen Unternehmen. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt, das Sabbatical muss individuell mit dem Vorgesetzten ausgehandelt werden. Es hängt somit viel davon ab den Arbeitgeber vom Sinn und Zweck der Auszeit zu überzeugen!

In den meisten Fällen wird das Sabbatical mittels eines Arbeitszeitkontos geregelt. Für einen gewissen Zeitraum wird dann erwartet, Überstunden zu leisten – das Entgelt wird aber vorerst einbehalten. Tritt der Mitarbeiter anschließend sein Sabbatjahr an, bekommt er das einbehaltene Gehalt ausgezahlt.  Das Sparen des Geldes kann unter Umständen mehrere Jahre in Anspruch nehmen und sollte daher frühzeitig geplant werden, damit alles reibungsfrei abläuft. Ein alternatives Modell zum Arbeitzeitkonto ist freiwilliger Lohnverzicht. Für einen gewissen Zeitraum wird nur 75% des ursprünglichen Gehalts ausgezahlt, der Rest angespart und dann während des Sabbaticals ausgezahlt. Da  in beiden Fällen während des Sabbaticals weiter Gehalt fließt, ist auch das Thema Versicherungen/Rentenbeiträge unproblematisch.

Eine weitere Alternative besteht darin, dass der Mitarbeiter ganz auf sein Gehalt verzichtet und während der Auszeit unbezahlten Urlaub nimmt. In diesem Fall muss er für seine finanzielle Sicherheit allerdings selbst sorgen und auch das Thema Versicherung muss bedacht werden.  Wer länger als einen Monat unbezahlten Urlaub nimmt muss sich freiwillig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern. Gleiches gilt für das Thema Rente.

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