Jakobsweg und Auslandskrankenversicherung

Heute beschäftige ich mich mit der Frage, ob man für den Jakobsweg eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen sollte, oder ob die gesetzliche Krankenversicherung fürs Pilgern in Spanien und Co. ausreicht:

Gesetzlich versichert?

versichertenkarteMitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sollten mittlerweile im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) sein und diese unbedingt auch auf den Jakobsweg mitnehmen! Die europäische Gesundheitskarte befindet sich auf der Rückseite der hiesigen Gesundheitskarte. Aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens wird die europäische Krankenversicherungskarte bei Arzt- und Krankenhausbesuchen in Spanien und anderen EU-Ländern (in der Regel) akzeptiert. Der Arzt/Gesundheitszentrum/Krankenhaus rechnet dann die Behandlung direkt mit der hiesigen Versicherung ab. Pilger müssen also im Idealfall die Behandlung nicht bar bezahlen/vorstrecken.

Leider gibt es immer wieder Ausnahmen, wo die Chipkarte nicht akzeptiert wird und vor der Behandlung Vorkasse verlangt wird. Nach der Reise muss dann die Rechnung bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden, welche den Betrag ganz oder anteilig bezahlt. Pilger müssen diesbezüglich beachten, dass die Krankenkassen ausschließlich den deutschen Krankensatz erstatten. Bei einer teuren Privatbehandlung muss im Zweifelsfall die Differenz aus eigener Tasche bezahlt werden.

Privat versichert?

Die private Krankenversicherung deckt in der Regel keine Auslandsaufenthalte ab. Privatversicherte müssen daher eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen. Im Falle eines Arztbesuchs muss die Behandlung vorab bar bezahlt werden und die Rechnung später bei der privaten Auslandskrankenversicherung eingereicht werden.

Ist eine Auslandskrankenversicherung auch für gesetzlich Versicherte sinnvoll?

Auch für gesetzlich Versicherte kann der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. In der gesetzlichen Versicherung ist nämlich kein Rücktransport im Krankheitsfall nach Deutschland vorgesehen. Für einen selbst bezahlten Krankenrücktransport (z.B. mit dem Flugzeug), können hohe fünfstellige Summen anfallen.

Vor dem Abschluss der Auslandskrankenversicherung sollte man unbedingt aufs Kleingedruckte achten: Versicherungen unterscheiden beim Rücktransport zwischen medizinisch notwendig und medizinisch sinnvoll. Beim medizinisch Notwendigen wird der Rücktransport nur dann durchgeführt, wenn das behandelnde Krankenhaus nicht die deutschen Standards erfüllt und vor Ort keine adäquate Behandlung gewährleistet wird. Da aber die Standards in vielen Urlaubsländern ähnlich hoch sind wie in Deutschland, kann sich diese Formulierung negativ auswirken.

Bei einem medizinischen sinnvollen Rücktransport wird die Heimreise auch bezahlt, wenn die Behandlung in Deutschland die Heilung aus psychischen oder sozialen Gesichtspunkten beschleunigen kann. Dies ist eigentlich immer der Fall, da die gewohnte Umgebung in Deutschland, oder auch die fehlende Sprachbarriere (man versteht den Arzt ohne Dolmetscher) einen positiven Effekt auf die Heilung haben kann. Der Krankentransport erfolgt sozusagen auf Patientenwunsch, Voraussetzung ist natürlich die Transportfähigkeit.

Insbesondere wer eine günstige Auslandsversicherung über einen Kreditkartenanbieter abgeschlossen hat, sollte vor der Reise nochmal das Kleingedruckte überprüfen. Ein guter Anbieter den ich selbst nutze und empfehlen kann ist die Hanse Merkur Versicherung (Testsieger bei Stiftung Warentest 08/2012).

Eine Alternative kann auch eine ADAC Plus Mitgliedschaft sein. Diese enthält zwar keine Auslandskrankenversicherung (man ist aber über die gesetzliche Krankenversicherung versichert), die ADAC Plus Mitgliedschaft enthält aber weltweiten Rücktransport.

Wie ist deine Meinung zum Thema Jakobsweg und Auslandskrankenversicherung?

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